Unsere Leistungen

Steuerberatung für Privatpersonen, Unternehmer & Gründer

Direkter Kontakt, Individualität, Verlässlichkeit im Umgang mit unseren Mandanten und vorausschauende Beratung. Für uns gehören diese Begriffe untrennbar zu einer nachhaltigen steuerlichen Beratung.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Christian Heilig umfasst die finanziellen Angelegenheiten sowohl von Unternehmen & Start-ups als auch von Privatpersonen.

Entscheidend für Ihren Erfolg und auch unsere Zusammenarbeit soll sein, aus den Bereichen Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen sowie betriebswirtschaftliche Beratung zu selektieren, welche einzelnen Leistungen für Ihre spezifischen Anforderungen notwendig sind bzw. welche miteinander zu vernetzen sind.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen soll die Beratung durch die Kanzlei Christian Heilig den Vorteil mit sich bringen, dass die Inhaber dieser Unternehmen in Teilbereichen entlastet werden. Diese Entlastung ist häufig notwendig, da die Schwerpunkte der Inhaber auf der Durchführung Ihrer eigenen Dienstleistungen, Produktionen bzw. des Vertriebs liegen und auch liegen sollen. Die steuerlichen und auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte kommen hierbei häufig zu kurz.
Hinzu kommt, dass in der heutigen Zeit die mit der Gründung und Führung eines Unternehmens verbundenen Aufgaben und auftretenden Fragestellungen immer komplexer werden. Zur bestmöglichen Entscheidungsfindung gerade hinsichtlich finanzieller Angelegenheiten ist die Hilfe des Steuerberaters daher zumeist zwingend erforderlich, denn nur so kann eine umfassende Berücksichtigung aller steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte gewährleistet werden.
Sollte bei Unternehmen auch die Finanzbuchhaltung durch die Kanzlei Christian Heilig erstellt werden, dient diese zusätzlich durch die zeitnahe und qualitative Bearbeitung dazu, die betriebswirtschaftliche Beratung nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig auszurichten. Dies hat zum Vorteil, dass Strategien und Konzepte entwickelt werden können, die den Fortschritt des Unternehmens langfristig und dauerhaft sichern.

Gerne berät Sie Christian Heilig bezüglich Ihrer individuellen Vorstellungen und Ansprüche.

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Themen

Die Kanzlei Christian Heilig legt großen Wert darauf, dass die steuerlichen Gestaltungskonzepte stets auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind und in erster Linie als aktive Steuerplanung genutzt wird. Das Bestreben liegt darin, Ihnen ein Höchstmaß an Beratungsqualität bieten zu können und der hohen Komplexität und zunehmenden Dynamik im Steuerrecht gerecht zu werden. Im Rahmen der steuerlichen Beratung bietet die Kanzlei Christian Heilig unter anderem folgende Leistungen an:

Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen:

  • Führung von Rechtsbehelfs-/Steuerstreitverfahren
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Gestaltungsberatung
  • laufende Steuerberatung
  • Nachfolgeberatung (betriebliche Vermögensübertragungen)

Auch Privatpersonen bietet die Kanzlei Christian Heilig eine kompetente und umfassende steuerliche Beratung. Diesbezüglich können unter anderem folgende Beratungsaspekte anfallen, die für Sie eine entscheidende Rolle spielen, da auch hier steuermindernde Vorgehensweisen frühzeitig zu beachten sind:

  • Vorabberechnungen aufgrund Bezug von Elterngeld oder Abfindungszahlungen
  • Wahl der Lohnsteuerklassen
  • Gestaltung von privaten Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungsteuer) und im Erbgang (Erbschaftsteuer)
  • Begleitung im Rahmen steuer strafrechtlicher Angelegenheiten
  • etc.

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Finanz- und Lohnbuchhaltung bietet sämtliche Dienstleistungen rund um die steuerrelevante und verwendungsbezogene Organisation von Zahlen und Personalkosten Ihres Unternehmens.
Es soll der für Sie individuell erforderliche Leistungskatalog gefunden werden, welcher aus verschiedenen vorbereitenden Modulen bestehen kann, aber auch Zusatzleistungen beinhalten kann.
Christian Heilig berät Sie diesbezüglich gerne und findet gemeinsam mit Ihnen die für Sie erforderlichen Leistungen.

Zur Finanzbuchhaltung gehören unter anderem:

  • Erfassung Ihrer Unternehmensbelege (sowohl klassisch als auch in digitaler Belegform)
  • Bereitstellung von Auswertungen, die Ihnen wichtige Daten zur Führung und Steuerung Ihres Unternehmens bieten (z.B. Handelsspanne, Rohgewinnaufschlag, Liquiditätsentwicklungen, Überwachung der offenen Posten)
  • Aufbereitung Ihrer Zahlen für Banken, das Finanzamt (Umsatzsteuer-Voranmeldungen), für interne und externe Unternehmenszwecke sowie zur Unternehmenssteuerung

Zur Lohnbuchhaltung gehören unter anderem:

  • Betriebliche Abwicklung sämtlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Anmeldung der Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge
  • Führung von Lohnkonten, die Sie als Arbeitgeber führen müssen

Folgende Zusatzleistungen sind denkbar, aber in Ihrer Fülle nicht abschließend aufzählbar:

  • Kostenrechnung
  • internes Mahnwesen
  • Controlling anhand eines monatlichen Controlling-Berichtes
  • ABC-Analyse Ihrer Geschäftspartner
  • Reisekostenabrechnungen bzw. Urlaubskonten Ihrer Arbeitnehmer

Als Leistung für die sog. „Selbstbucher“ steht die Kanzlei Christian Heilig selbstverständlich auch als Kontroll- und Überwachungsorgan zur Verfügung. Auf diesem Weg können gerade betriebswirtschaftliche als auch steuer-gestaltende Aspekte zeitnah durch Ihren Steuerberater berücksichtigt werden.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Die Kanzlei Christian Heilig legt großen Wert auf einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss. Die Erstellung soll für die Unternehmen nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, sondern der Jahresabschluss soll auch wichtige Erkenntnisse für die Optimierung Ihrer Gesamtsituation liefern. Hieraus kann Ihr Steuerberater letztendlich eine gute Gestaltungsberatung aufbauen.

Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen:

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Sonderformen (z.B. Zwischenabschluss, Liquiditätsbilanz)
  • Steuererklärungen für sämtliche Steuerarten
  • Offenlegung der Jahresabschlüsse (EHUG = Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Die Jahresabschlusserstellung erfolgt für sämtliche Gesellschaftsformen.

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. betrieblichen Steuererklärungen bietet die Kanzlei Christian Heilig selbstverständlich auch die Betreuung von Privatpersonen in steuerlichen Angelegenheiten. Darunter fallen unter anderem:

  • die jährliche Einkommensteuererklärung (umfassend sämtlicher Einkunftsarten)
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Schenkung- / Erbschaftsteuererklärungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Kanzlei Christian Heilig bietet ebenfalls die betriebswirtschaftliche Beratung der Unternehmen, welche zusätzlich zum Fiskalbereich zur Unterstützung der Mandanten in Betriebssteuerungs- und Organisationsfragen dienen soll.
Durch diesen Zusatzbereich entsteht eine Gesamtkonzeption, die Ihnen die Optimierung und Verstetigung der Rentabilität sowie des finanziellen Gleichgewichts erlaubt. Die Beratung kann in den Phasen der Gründung, im Rahmen des laufenden Betriebs bis hin zur Bewertung, Verkauf, Ankauf sowie Nachfolge erforderlich sein. Durch die vorhandenen Kenntnisse über Ihr Zahlenwerk und Ihrer unternehmerischen Ziele können Sie gezielt im Rahmen der Unternehmensplanung und -entwicklung unterstützt werden.

Folgende Leistungen sind im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung unter anderem denkbar:

  • Unterstützung und Beratung für Existenzgründer oder Jungunternehmer hinsichtlich der Erstellung sämtlicher erforderlichen Unterlagen (Businessplan, Rentabilitäts- und Liquiditätsprognose) sowie hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bzw. der Bewilligung von Krediten und Zuschüssen
  • Analyse des laufenden Betriebes anhand von Kennzahlen, Betriebsvergleichen, Mehrjahresvergleichen u.ä. sowie das Aufzeigen der Wege zur Produktivitäts- und Rentabilitätssteigerung
  • Vergleich verschiedener Investitionsabsichten unter Beachtung der Liquiditätsspielräume (Kauf- / Leasingvergleiche)
  • Erstellen einer individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung, die Ihnen monatlich auf einen Blick genau die Werte hervorhebt, die für Sie eine tragende Rolle im Hinblick auf Ihre eigenen Planungen und Strategien spielen bzw. die Entwicklungen aus verschiedenen vorhandenen Teilbereichen Ihres Unternehmens aufzeigt
  • Unterstützung hinsichtlich anstehender Bankgespräche sowie die Erstellung der erforderlichen Unterlagen (dies bzgl. sind die Anforderungen des Ratingverfahrens nach Basel II zu berücksichtigen)

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